Freitag, 24. März 2017

„60 Jahre ESF in Europa sind auch für Thüringen ein Grund zum Feiern“

Seit 1994 sind aus dem Europäischen Sozialfonds rund 2,5 Milliarden Euro von Brüssel nach Thüringen geflossen

Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), dankt angesichts des Jubiläums „60 Jahre Europäischer Sozialfonds (ESF)“ der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament für die Unterstützung bei der Förderung der sozialen Teilhabe und der Bekämpfung von Armut und Diskriminierung in Thüringen aus Mitteln des ESF. Die Arbeits- und Sozialministerin betont: „60 Jahre ESF in Europa sind auch  für Thüringen ein Grund zum Feiern!“ Mehrere hunderttausend Menschen in Thüringen seien mit ESF-Mitteln gefördert worden. Gerade angesichts des aktuellen Erstarkens nationalistischer Kräfte in Europa sei es von grundlegender Bedeutung, dass die Europäische Union (EU) auch weiterhin praktische Schritte ergreife, um den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Dafür sei der ESF ein hervorragendes Instrument, so Ministerin Werner. Im Koalitionsvertrag sei das Bekenntnis formuliert, die erforderlichen Landesmittel als Kofinanzierung bei Nutzung der europäischen Strukturfonds bereitzustellen.

Am 25. März 1957 wurden die sogenannten Römischen Verträge von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Das gilt als Gründungsdatum der EU. Dabei wurde auch der ESF ins Leben gerufen. Seine Aufgabe bestand zunächst in der Förderung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der örtlichen sowie beruflichen Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Die Schwerpunkte des ESF haben sich in den Jahren verändert. Er bleibt jedoch das wichtigste arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der EU. Mit dem ESF wird in Menschen und ihre Kompetenzen investiert und Armut verhindert. Es werden Beschäftigungschancen verbessert, Benachteiligungen abgebaut und Möglichkeiten für Ausbildung und Qualifizierung geschaffen. Zudem kann mit dem ESF Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in den Regionen gestärkt werden.

Auch in Thüringen konnte der Arbeitsmarkt mit Hilfe des ESF entscheidend vorangebracht werden: Seit 1991 – also mittlerweile seit 26 Jahren – werden im Freistaat Projekte mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Seit 1994 wurden Thüringen von der Europäischen Kommission bereits rund 2,5 Mrd. Euro allein über den ESF zur Verfügung gestellt. In dieser Summe sind die 499 Mio. Euro enthalten, die Thüringen für die Förderperiode 2014 bis 2020 von der Kommission erhält. Hinzu kommen über eine Milliarde an Kofinanzierung welche vom Land Thüringen, dem Bund oder aber auch über private Mittel zusätzlich in die ESF-Projekte fließen.

Mit diesen Mitteln konnten seit der Jahrtausendwende fast 500.000 Menschen gefördert werden, darunter 210.000 Frauen. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung lag und liegt in Thüringen auf der Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen. Seit dem Jahr 2000 wurden deshalb über 90.000 Langzeitarbeitslose mit ESF-geförderten Maßnahmen bei der Rückkehr ins Erwerbsleben unterstützt. Allein im letzten Jahr wurden 72,5 Mio. Euro (ESF-Mittel und Kofinanzierung) für Beschäftigung, Berufsbildung, Forschung und Entwicklung sowie für soziale Projekte bewilligt und so die gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt unterstützt.

-       Mit 9,5 Mio. Euro wurden Maßnahmen der beruflichen und sozialen Integration gefördert, um die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen wieder herzustellen oder zu verbessern.
-       Weiter wurden mit 13,8 Mio. Euro Maßnahmen gefördert, um Arbeitslose langfristig an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen.
-       Um Armut gar nicht erst entstehen zu lassen, wurden lokale Akteure mit 2,7 Mio. Euro gefördert.
-       Für die betriebsnahe Ausbildungsvorbereitung und beruflichen Ausbildung von Auszubildenden wurden 8,6 Mio. Euro bewilligt.
-       Mit 4,4 Mio. Euro wurden 14 Schulprojekte bezuschusst, damit mehr Schülerinnen und Schüler erfolgreich die Schule abschließen können. Im Rahmen dieser Projekte wurden an den Schulen so genannte Lern- und Personalcoaches etabliert. Diese Coaches arbeiten mit Schülerinnen und Schülern, welche oft unentschuldigt fehlen oder die Schule verweigern.
-       Ein wichtiger Förderschwerpunkt war außerdem die Unterstützung von Existenzgründern auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Im letzten Jahr wurden über 900 Gründungswillige mit Existenzgründerpässen gefördert.

Insgesamt förderte der Freistaat Thüringen mit Mitteln des ESF über die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) und die Thüringer Aufbaubank (TAB) im Jahr 2016 knapp 1.900 Projekte für Beschäftigung, Berufsbildung und Soziales.

Die Arbeits- und Sozialministerin hebt abschließend hervor: „Der Blick auf die Armutsbekämpfung und den sozialen Frieden verdeutlicht, dass über die nationalen Grenzen hinweg die EU zu einer sozialen Gemeinschaft weiter entwickelt werden muss. Der ESF kann dabei zu einer Lokomotive für ein Europa des sozialen Zusammenhalts werden.“

Zum Hintergrund:

Aus dem ESF erhält Thüringen in der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 rund 499 Mio. Euro an EU-Mitteln, um Projekte zu folgenden thematischen Schwerpunkten umzusetzen:

A)      Förderung von nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität von Arbeitskräften.
     Hiermit sollen Thüringerinnen und Thüringer unterstützt werden, die aus der Erwerbstätigkeit den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Es werden Beratungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen gefördert, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Zudem können u.a. Forschergruppen von der Förderung profitieren und so einen Beitrag dafür leisten, dass ein kontinuierlicher Wissens- und Technologietransfer zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen stattfindet.

B)      Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung
      Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Förderung der beruflichen und sozialen Integration von Menschen um die individuellen Fähigkeiten zu stärken und so die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Zudem werden regionale Projekte zur Verhinderung von Armut unterstützt.

C)      Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen
     Bei diesem Förderschwerpunkt werden Projekte unterstützt, die zur Reduzierung der Schulabbrecherquoten beitragen. Zudem können Maßnahmen und Projekte zur Berufsorientierung und zur Förderung zur Aus- und Weiterbildung sowie das Thüringen Jahr unterstützt werden.

www.esf-thueringen.de<http://www.esf-thueringen.de>

Corinna Herrmann

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit,am 24.03.2017

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